Heizungsgesetz (GEG) 2026: Was Hausbesitzer wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Heizungen. Neue Heizungen müssen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, was Eigentümer jetzt wissen müssen.
Zeitplan und Pflichten
- Ab 2024: Neue Heizungen in Neubaugebieten müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
- Ab 2026/2028: In bestehenden Gebäuden greift die Pflicht, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
- Bestandsschutz: Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
- Übergangsfrist: Bei einer irreparablen Heizung besteht eine 5-Jahres-Übergangsfrist.
- Gasheizungen: Auch neue Gasheizungen sind erlaubt, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-ready).
Erfüllungsoptionen
Das GEG bietet mehrere Wege: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasseheizung (Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas) oder Solarthermie mit Unterstützung. Die großzügige Förderung (bis 70 %) macht den Umstieg wirtschaftlich attraktiv.
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