Amtliche VeröffentlichungZentralstelle Verbraucherschutz Deutschland · Geschäftszeichen ZVD-AZ-2026/1001
Zum Inhalt springen
UnabhängigDSGVO / SSLKeine ProvisionenEU-Verbraucherschutz konformServerstandort DESeit 2024 · München
Energie & Umwelt

Heizungsgesetz (GEG) 2026: Was Hausbesitzer wissen müssen

·6 Min. Lesezeit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Heizungen. Neue Heizungen müssen künftig mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, was Eigentümer jetzt wissen müssen.

Zeitplan und Pflichten

  • Ab 2024: Neue Heizungen in Neubaugebieten müssen 65 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Ab 2026/2028: In bestehenden Gebäuden greift die Pflicht, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Bestandsschutz: Bestehende funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
  • Übergangsfrist: Bei einer irreparablen Heizung besteht eine 5-Jahres-Übergangsfrist.
  • Gasheizungen: Auch neue Gasheizungen sind erlaubt, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind (H2-ready).

Erfüllungsoptionen

Das GEG bietet mehrere Wege: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasseheizung (Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas) oder Solarthermie mit Unterstützung. Die großzügige Förderung (bis 70 %) macht den Umstieg wirtschaftlich attraktiv.