Amtliche VeröffentlichungZentralstelle Verbraucherschutz Deutschland · Geschäftszeichen ZVD-AZ-2026/1001
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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Zentralstelle Verbraucherschutz Deutschland (ZVD) ist bestrebt, seine Website und mobile Anwendungen im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns kein optionaler Zusatz, sondern ein integraler Bestandteil unserer digitalen Kommunikation.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

Bekannte Einschränkungen

  • Einige ältere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu aktualisieren.
  • Bestimmte interaktive Elemente in der Testergebnis-Darstellung sind möglicherweise nicht in vollem Umfang per Tastatur bedienbar.
  • Einzelne Grafiken und Diagramme verfügen noch nicht über ausreichende Alternativtexte.
  • Videos verfügen derzeit teilweise noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Wir überprüfen diese Einschränkungen regelmäßig und beseitigen sie schrittweise im Rahmen unserer fortlaufenden Qualitätssicherung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. März 2026 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung, die durch die Zentralstelle Verbraucherschutz Deutschland durchgeführt wurde. Eine externe Überprüfung durch einen unabhängigen Prüfdienstleister ist für das laufende Jahr geplant.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format, wenden Sie sich bitte an uns. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und bemühen uns, Ihnen innerhalb von zwei Wochen zu antworten.

Zentralstelle Verbraucherschutz Deutschland

Ansprechstelle Barrierefreiheit

Maximilianstraße 54, 80538 München

E-Mail: barrierefreiheit@zvd-deutschland.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit uns innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Lösung erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de