IGeL-Leistungen: Welche Selbstzahler-Angebote sind sinnvoll?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden und die Patienten selbst tragen müssen. Der IGeL-Markt hat in Deutschland ein Volumen von über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Doch nicht alle angebotenen Leistungen sind medizinisch sinnvoll. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) hilft Ihnen bei der Einschätzung.
Warum werden IGeL nicht von der Kasse bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für Leistungen, die medizinisch notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. IGeL-Leistungen erfüllen mindestens eines dieser Kriterien nicht – entweder fehlt der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis, die Leistung gilt als nicht notwendig für die Grundversorgung, oder das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist ungünstig. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede IGeL-Leistung unsinnig ist.
IGeL-Leistungen mit positivem Nutzen
- Reisemedizinische Impfberatung: Für bestimmte Reiseziele sind spezielle Impfungen sinnvoll, die nicht zum Standardkatalog gehören. Viele Kassen erstatten die Kosten auf Antrag dennoch.
- Hautkrebsscreening unter 35: Die Kasse zahlt das Screening erst ab 35 Jahren. Für Personen mit Risikofaktoren (helle Haut, viele Muttermale, Familiengeschichte) kann eine frühere Vorsorge sinnvoll sein.
- Sportmedizinische Untersuchung: Vor Beginn intensiver sportlicher Aktivität kann ein Check-up mit Belastungs-EKG sinnvoll sein, insbesondere für Personen über 40.
IGeL-Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung: Vom IGeL-Monitor als „negativ" bewertet. Studien zeigen keinen Vorteil in der Krebserkennung, dafür aber ein erhöhtes Risiko für unnötige Operationen durch falsch-positive Befunde.
- PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung: Ebenfalls „negativ" bewertet. Die hohe Rate an falsch-positiven Ergebnissen führt zu unnötigen Biopsien und psychischer Belastung.
- Glaukom-Screening ohne Risikofaktoren: Für die allgemeine Bevölkerung als „unklar" bewertet. Bei familiärer Vorbelastung oder bekanntem Augeninnendruck kann es hingegen sinnvoll sein.
- Professionelle Zahnreinigung (PZR): Die Evidenz für eine Kariesprävention durch PZR ist laut Cochrane-Review gering. Für Parodontitis-Patienten kann sie aber hilfreich sein.
Ihre Rechte als Patient
Ärzte sind verpflichtet, Sie vor einer IGeL-Leistung umfassend aufzuklären und einen schriftlichen Vertrag über Inhalt und Kosten abzuschließen (§ 630c BGB). Sie haben das Recht, jede IGeL-Leistung abzulehnen, ohne dass dies Ihre reguläre Behandlung beeinträchtigt. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Bedenkzeit. Holen Sie bei teuren Leistungen eine Zweitmeinung ein.
Das DIV empfiehlt: Prüfen Sie vor der Zustimmung zu einer IGeL-Leistung den IGeL-Monitor (igel-monitor.de) des Medizinischen Dienstes, der IGeL-Leistungen evidenzbasiert bewertet. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und vermeiden unnötige Ausgaben.
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