Amtliche VeröffentlichungZentralstelle Verbraucherschutz Deutschland · Geschäftszeichen ZVD-AZ-2026/1001
Zum Inhalt springen
UnabhängigDSGVO / SSLKeine ProvisionenEU-Verbraucherschutz konformServerstandort DESeit 2024 · München
Finanzen & Geldanlage

SCHUFA-Eintrag prüfen und fehlerhafte Daten löschen lassen

·5 Min. Lesezeit

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann weitreichende Folgen haben: Kreditanträge werden abgelehnt, Mobilfunkverträge verweigert, Wohnungsbewerbungen scheitern. Doch nicht alle Einträge sind korrekt – Fehler kommen häufiger vor als gedacht.

Kostenlose Selbstauskunft anfordern

Einmal pro Jahr können Sie bei der SCHUFA eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Unter www.meineschufa.de finden Sie den entsprechenden Antrag. Prüfen Sie sämtliche Einträge sorgfältig auf Richtigkeit.

Fehlerhafte Einträge korrigieren

  • Dokumentieren Sie den fehlerhaften Eintrag und sammeln Sie Belege (z. B. Zahlungsnachweise).
  • Fordern Sie das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat, schriftlich zur Löschung auf.
  • Parallel können Sie bei der SCHUFA eine Überprüfung des Eintrags beantragen.
  • Erledigte Forderungen müssen nach 3 Jahren automatisch gelöscht werden.
  • Bei Nichtreaktion: Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten einlegen.