Handyvertrag kündigen: Die neuen Regeln einfach erklärt
Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Regeln für Handyverträge grundlegend verändert und die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und erklärt, worauf Sie bei der Kündigung achten müssen.
Monatliche Kündigung nach Mindestlaufzeit
Die wichtigste Änderung: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (maximal 24 Monate) verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die früher übliche automatische Verlängerung um weitere 12 Monate ist nicht mehr zulässig (§ 56 Abs. 3 TKG).
Diese Regelung gilt für alle nach dem 1. Dezember 2021 geschlossenen oder verlängerten Verträge. Für ältere Verträge gilt: Sobald diese sich nach dem alten Recht verlängert haben, greifen die neuen Regelungen ab der nächsten Verlängerung.
Der Kündigungsbutton: Online kündigen
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter einen Kündigungsbutton auf ihrer Webseite bereitstellen (§ 312k BGB). Dieser muss leicht auffindbar sein, mit „Verträge hier kündigen" oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet sein und eine Kündigung ohne telefonischen Kontakt ermöglichen. Der Anbieter muss die Kündigung unverzüglich per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
In der Praxis verstecken einige Anbieter den Kündigungsbutton tief in der Navigation oder gestalten den Prozess umständlich. Wenn Sie den Button nicht finden, suchen Sie im Footer der Webseite oder nutzen Sie die Suchfunktion. Das DIV empfiehlt, den Kündigungsvorgang mit Screenshots zu dokumentieren.
Rufnummernmitnahme: So funktioniert es
- Recht auf Portierung: Sie haben das gesetzliche Recht, Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen (§ 59 TKG). Der alte Anbieter darf dies nicht verweigern.
- Kosten: Die Portierung darf maximal 6,82 Euro (Festnetznummern) kosten, Mobilfunknummern werden häufig kostenlos portiert, da die meisten Anbieter die Kosten als Neukundenanreiz übernehmen.
- Timing: Beantragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter. Der Vorgang dauert in der Regel ein bis drei Werktage. Eine vorübergehende Erreichbarkeit unter der alten Nummer beim alten Anbieter ist bis zu 30 Tage nach Vertragsende garantiert.
- Vorzeitige Portierung: Sie können die Nummer auch schon vor Vertragsende portieren und den alten Vertrag parallel weiterlaufen lassen – allerdings dann ohne Ihre gewohnte Nummer.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Erhöht Ihr Anbieter einseitig den Preis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht (§ 56 Abs. 2 TKG). Die Preiserhöhung muss mindestens einen Monat vorher angekündigt werden, und Sie müssen auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden. Die Kündigung ist bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung möglich. Reguläre Preisanpassungen, die bereits im Vertrag vorgesehen sind (z. B. jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex), berechtigen nicht zur Sonderkündigung.
Praktische Tipps des DIV
Notieren Sie das Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit und setzen Sie sich eine Erinnerung zwei Monate vorher. Vergleichen Sie vor der Kündigung aktuelle Tarife – möglicherweise erhalten Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter ein günstigeres Angebot. Kündigen Sie immer schriftlich und bewahren Sie die Kündigungsbestätigung auf. Nutzen Sie den Kündigungsbutton und dokumentieren Sie den Vorgang.
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