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Verträge & Recht

14 Tage Widerrufsrecht: Was beim Online-Kauf wirklich gilt

·5 Min. Lesezeit

Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Online-Käufen gehört zu den wichtigsten Verbraucherrechten im E-Commerce. Es ermöglicht Ihnen, einen im Internet geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Doch die Regelung hat Grenzen und Ausnahmen, die viele Verbraucher nicht kennen. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) erklärt die Details.

Grundlagen des Widerrufsrechts

Nach §§ 312g, 355 BGB haben Verbraucher bei Fernabsatzverträgen – also bei Käufen in Online-Shops, per Telefon oder Katalog – ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Die Frist beginnt erst, wenn Sie die letzte Teillieferung erhalten haben und der Händler Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.

Der Widerruf muss gegenüber dem Händler eindeutig erklärt werden – per E-Mail, Brief, Fax oder über das Widerrufsformular. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung innerhalb der 14-Tage-Frist. Die bloße Rücksendung der Ware ohne Erklärung reicht nach deutschem Recht nicht aus.

Wichtige Ausnahmen vom Widerrufsrecht

  • Versiegelte Waren: Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt wurden, können nach Entfernung der Versiegelung nicht mehr widerrufen werden – etwa Kosmetik, Ohrstöpsel oder Unterwäsche.
  • Digitale Inhalte: Bei Downloads, Streaming-Abos und Software erlischt das Widerrufsrecht, sobald mit der Ausführung begonnen wurde und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Maßanfertigungen: Individuell nach Kundenwunsch angefertigte Waren (z. B. gravierte Schmuckstücke, maßgeschneiderte Kleidung) sind vom Widerrufsrecht ausgenommen.
  • Schnell verderbliche Waren: Lebensmittel und andere verderbliche Güter können nicht widerrufen werden.
  • Veranstaltungen mit festem Termin: Konzertkarten, Hotelreservierungen und andere termingebundene Dienstleistungen sind ausgenommen.

Rücksendekosten: Wer zahlt?

Seit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie trägt grundsätzlich der Verbraucher die Kosten der Rücksendung, sofern der Händler dies in seiner Widerrufsbelehrung mitgeteilt hat. Viele große Online-Händler übernehmen die Rücksendekosten freiwillig als Serviceleistung – dies ist jedoch keine gesetzliche Pflicht.

Achtung: Seit Juni 2025 haben einige große Modehändler die kostenlose Retoure abgeschafft und berechnen Rücksendegebühren von 2 bis 5 Euro. Prüfen Sie vor der Bestellung die Retourenbedingungen des Händlers.

Erstattung: Fristen und Ablauf

Nach Eingang des Widerrufs muss der Händler den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten – über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der Bestellung verwendet haben. Der Händler darf die Erstattung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben. Für Wertverlust durch Nutzung der Ware über das zur Prüfung notwendige Maß hinaus kann der Händler Ersatz verlangen. Das Anprobieren von Kleidung ist erlaubt – das wochenlange Tragen nicht.