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Geld & Versicherungen

Negativzinsen auf dem Girokonto: Ihre Rechte

·5 Min. Lesezeit

Über Jahre hinweg haben zahlreiche Banken und Sparkassen sogenannte Verwahrentgelte – umgangssprachlich Negativzinsen – auf Guthaben von Girokonten und Tagesgeldkonten erhoben. Obwohl die Europäische Zentralbank die Leitzinsen seit 2022 wieder angehoben hat, fordern viele Verbraucher zu Recht die Rückzahlung bereits gezahlter Verwahrentgelte. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) erklärt die Rechtslage und Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Die Rechtslage: BGH-Urteil zu Verwahrentgelten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass Banken Verwahrentgelte nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden einführen dürfen. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Negativzinsen ohne individuelle Vereinbarung vorsehen, sind unwirksam. Dieses Urteil gilt sowohl für Bestandskunden als auch für Neukunden.

Konkret bedeutet dies: Wenn Ihre Bank ein Verwahrentgelt über eine AGB-Änderung eingeführt hat, ohne dass Sie dem individuell und ausdrücklich zugestimmt haben, war die Erhebung rechtswidrig. Sie haben einen Anspruch auf Erstattung aller zu Unrecht erhobenen Beträge gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).

So fordern Sie gezahlte Verwahrentgelte zurück

  • Kontoauszüge prüfen: Gehen Sie Ihre Kontoauszüge durch und ermitteln Sie den Gesamtbetrag der gezahlten Verwahrentgelte. Achten Sie auf Bezeichnungen wie „Verwahrentgelt", „Negativzins", „Guthabengebühr" oder „Entgelt für Guthaben".
  • Schriftliche Rückforderung: Fordern Sie Ihre Bank schriftlich zur Erstattung auf. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen und verweisen Sie auf die BGH-Rechtsprechung.
  • Verjährung beachten: Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis (§ 195, § 199 BGB). Handeln Sie zeitnah, um keine Ansprüche zu verlieren.
  • Schlichtungsverfahren nutzen: Lehnt die Bank die Erstattung ab, können Sie kostenlos den Ombudsmann der privaten Banken, die Schlichtungsstelle der Sparkassen oder der Volks- und Raiffeisenbanken anrufen.

Aktuelle Situation: Welche Banken sind betroffen?

Zahlreiche große Institute haben Verwahrentgelte nach der Zinswende 2022 wieder abgeschafft. Betroffen waren unter anderem Sparkassen, Volksbanken, die Deutsche Bank, die Commerzbank und viele Direktbanken. Die erhobenen Beträge lagen häufig bei 0,5 Prozent pro Jahr auf Guthaben ab einer bestimmten Freigrenze – typischerweise ab 25.000 oder 50.000 Euro.

Allerdings wurden auch bei kleineren Guthaben Verwahrentgelte berechnet, wenn die Bank die Freigrenze nachträglich gesenkt oder ganz abgeschafft hatte. Prüfen Sie daher Ihre Kontoauszüge aus dem Zeitraum 2020 bis 2023 besonders sorgfältig.

Empfehlung des DIV

Das DIV empfiehlt allen Verbrauchern, die Verwahrentgelte gezahlt haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Rückforderung ist in der Regel unkompliziert und kann ohne Anwalt erfolgen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen finden Sie kostenlose Musterbriefe für die Rückforderung. Sollte die Bank die Zahlung verweigern, lohnt sich der Gang zur Schlichtungsstelle – das Verfahren ist kostenlos und die Entscheidungen sind für Banken bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend.