Alexa, Siri & Co.: Was Ihre Smart Speaker mithören
Rund 15 Millionen Haushalte in Deutschland nutzen Smart Speaker wie Amazon Echo, Google Nest oder Apple HomePod. Die Geräte reagieren auf Sprachbefehle und erleichtern den Alltag – von der Musikwiedergabe über die Steuerung des Smart Homes bis zur Terminplanung. Doch die immer aktiven Mikrofone werfen erhebliche Datenschutzfragen auf. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) hat die Datenschutzpraktiken der großen Anbieter untersucht.
Wie funktioniert das Mithören?
Smart Speaker sind so konzipiert, dass sie permanent auf ein Aktivierungswort lauschen – „Alexa", „Hey Google" oder „Hey Siri". Dazu verarbeitet das Gerät kontinuierlich Audiosignale lokal, um das Aktivierungswort zu erkennen. Erst nach der Erkennung wird die Aufnahme an die Server des Anbieters übertragen und dort verarbeitet.
Das Problem: Fehlaktivierungen sind häufig. Studien zeigen, dass Smart Speaker bis zu 19 Mal am Tag irrtümlich aktiviert werden, weil sie ähnlich klingende Wörter als Aktivierungsbefehl interpretieren. In diesen Fällen werden Gesprächsfragmente aufgezeichnet und an die Server übertragen – ohne dass die Nutzer es bemerken. Dort können sie von Mitarbeitern im Rahmen der Qualitätssicherung angehört werden.
Welche Daten werden gespeichert?
- Sprachaufnahmen: Alle nach der Aktivierung gesprochenen Befehle und die anschließende Antwort werden auf den Servern des Anbieters gespeichert – bei Amazon standardmäßig unbegrenzt.
- Nutzungsprofile: Aus den Anfragen werden detaillierte Profile erstellt: Musikgeschmack, Einkaufsgewohnheiten, Gesundheitsfragen, Beziehungsstatus und tägliche Routinen.
- Drittanbieter-Zugriff: Bei der Nutzung von Skills (Amazon) oder Actions (Google) können auch Drittanbieter auf Sprachdaten zugreifen. Die Datenschutzstandards dieser Drittanbieter sind häufig unklar.
- Umgebungsgeräusche: Bei Fehlaktivierungen werden neben Sprache auch Hintergrundgeräusche aufgezeichnet – Gespräche anderer Personen im Raum, Fernsehinhalte oder Musik.
DSGVO-Anforderungen und Ihre Rechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie weitreichende Rechte: Sie können eine Kopie aller gespeicherten Sprachaufnahmen anfordern (Art. 15 DSGVO), die Löschung aller Aufnahmen verlangen (Art. 17 DSGVO) und der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken widersprechen (Art. 21 DSGVO). Zudem müssen die Anbieter transparent darüber informieren, wie Ihre Daten verarbeitet werden.
Datenschutz-Einstellungen optimieren
Deaktivieren Sie in den Einstellungen die Option, dass Sprachaufnahmen zur Qualitätsverbesserung verwendet werden dürfen. Bei Amazon finden Sie dies unter „Alexa Datenschutz" in der Alexa-App. Löschen Sie gespeicherte Aufnahmen regelmäßig und aktivieren Sie die automatische Löschung nach drei Monaten. Nutzen Sie die physische Stummschalttaste, wenn Sie den Speaker nicht aktiv verwenden – insbesondere bei sensiblen Gesprächen. Wer auf maximale Privatsphäre Wert legt, sollte Open-Source-Alternativen wie Mycroft oder Home Assistant in Betracht ziehen, die Sprachdaten ausschließlich lokal verarbeiten.
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