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Verträge & Recht

Abmahnung wegen Filesharing: Richtig reagieren und Kosten vermeiden

·5 Min. Lesezeit

Trotz des Bedeutungsverlusts von Filesharing werden weiterhin Abmahnungen wegen illegaler Downloads verschickt. Betroffene sollen oft mehrere Hundert Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, wie Sie richtig reagieren.

Sofortmaßnahmen

  • Nicht ignorieren: Reagieren Sie auf die Abmahnung, auch wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten.
  • Keine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben: Diese enthält oft nachteilige Klauseln.
  • Frist notieren: Typischerweise werden 7-14 Tage Frist gesetzt.
  • Rechtsberatung suchen: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Statt der vorformulierten können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die Ihre Haftung auf ein angemessenes Maß begrenzt. Streichen Sie überzogene Vertragsstrafen und Nebenpflichten. Ein spezialisierter Anwalt kann dies für Sie formulieren.

Anspruchsbegrenzung

Seit der Gesetzesreform 2013 ist der Streitwert bei erstmaliger Abmahnung in einfachen Fällen auf 1.000 € begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG). Die Anwaltskosten betragen dann maximal 147,56 € netto.