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Reise & Mobilität

Bahn-Verspätung: Ihre Fahrgastrechte bei Zugverspätungen und -ausfällen

·5 Min. Lesezeit

Zugverspätungen gehören für viele Pendler zum Alltag. Doch ab bestimmten Schwellenwerten haben Bahnreisende Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Fahrgastrechteverordnung regelt die Ansprüche klar.

Ihre Entschädigungsansprüche

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25 % des Fahrpreises
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Fahrpreises
  • Gilt für den einfachen Fahrpreis der betroffenen Strecke
  • Mindesterstattung von 4 Euro – kleinere Beträge werden nicht ausgezahlt

Weitere Rechte bei Verspätungen

  • Bei über 60 Minuten erwarteter Verspätung: kostenlose Nutzung eines anderen Zuges (auch ICE mit Nahverkehrsticket)
  • Bei Ausfall des letzten Zuges: Taxi-Erstattung bis 80 Euro
  • Bei Übernachtung durch Verspätung: angemessene Hotelkosten werden erstattet
  • Verpflegung bei längerem Warten: Getränke und Mahlzeiten

Entschädigung beantragen

Füllen Sie das Fahrgastrechte-Formular aus (im Zug, am Reisezentrum oder online unter bahn.de/fahrgastrechte). Bewahren Sie Ihr Ticket und eventuelle Hotelrechnungen auf. Die Erstattung erfolgt als Gutschein oder Überweisung.