Bahn-Verspätung: Ihre Fahrgastrechte bei Zugverspätungen und -ausfällen
Zugverspätungen gehören für viele Pendler zum Alltag. Doch ab bestimmten Schwellenwerten haben Bahnreisende Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Fahrgastrechteverordnung regelt die Ansprüche klar.
Ihre Entschädigungsansprüche
- Ab 60 Minuten Verspätung: 25 % des Fahrpreises
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Fahrpreises
- Gilt für den einfachen Fahrpreis der betroffenen Strecke
- Mindesterstattung von 4 Euro – kleinere Beträge werden nicht ausgezahlt
Weitere Rechte bei Verspätungen
- Bei über 60 Minuten erwarteter Verspätung: kostenlose Nutzung eines anderen Zuges (auch ICE mit Nahverkehrsticket)
- Bei Ausfall des letzten Zuges: Taxi-Erstattung bis 80 Euro
- Bei Übernachtung durch Verspätung: angemessene Hotelkosten werden erstattet
- Verpflegung bei längerem Warten: Getränke und Mahlzeiten
Entschädigung beantragen
Füllen Sie das Fahrgastrechte-Formular aus (im Zug, am Reisezentrum oder online unter bahn.de/fahrgastrechte). Bewahren Sie Ihr Ticket und eventuelle Hotelrechnungen auf. Die Erstattung erfolgt als Gutschein oder Überweisung.
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