Flugverspätung: So bekommen Sie bis zu 600 Euro Entschädigung
Flugverspätungen und -annullierungen sind ärgerlich – doch als Passagier haben Sie starke Rechte. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 garantiert Ihnen bei erheblichen Verspätungen und Ausfällen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) erklärt, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Die EU-Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, sowie für Flüge einer EU-Airline, die in der EU landen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei einer Ankunftsverspätung von drei oder mehr Stunden am Endziel, bei Flugannullierungen mit kurzfristiger Information (weniger als 14 Tage vor Abflug) und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung.
Die Höhe der Entschädigung nach Flugdistanz
- 250 Euro: Flüge bis 1.500 km (z. B. Berlin–München, Frankfurt–Paris).
- 400 Euro: Innereuropäische Flüge über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km (z. B. Frankfurt–Istanbul, München–Lissabon).
- 600 Euro: Flüge über 3.500 km (z. B. Frankfurt–New York, München–Bangkok).
Ausnahmen: Außergewöhnliche Umstände
Airlines müssen keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen: extreme Wetterbedingungen (Sturm, Vulkanasche), Streiks der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken und politische Instabilität. Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten hingegen: technische Defekte am Flugzeug (sofern nicht auf einen versteckten Fabrikationsfehler zurückzuführen), Personalengpässe der Airline und Streiks des eigenen Personals.
Schritt-für-Schritt: So fordern Sie Ihre Entschädigung
Schritt 1: Dokumentieren Sie die Verspätung. Lassen Sie sich am Flughafen eine schriftliche Bestätigung der Verspätungsursache geben. Fotografieren Sie die Anzeigetafel und bewahren Sie Boarding-Pass und Buchungsbestätigung auf.
Schritt 2: Fordern Sie die Entschädigung direkt bei der Airline an. Die meisten Airlines haben ein Online-Beschwerdeformular auf ihrer Webseite. Setzen Sie eine Frist von vier Wochen zur Zahlung.
Schritt 3: Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie ab, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos und in etwa 90 Prozent der Fälle erfolgreich.
Schritt 4: Bleibt auch die Schlichtung erfolglos, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Alternativ können Sie einen Fluggastrechte-Dienstleister beauftragen, der Ihre Forderung gegen eine Erfolgsprovision durchsetzt.
Zusätzliche Rechte: Betreuungsleistungen
Unabhängig vom Entschädigungsanspruch haben Sie bei langen Wartezeiten Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline: Getränke und Mahlzeiten ab zwei Stunden Wartezeit, Hotelunterbringung bei Übernachtung sowie Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Werden diese Leistungen nicht angeboten, können Sie die Kosten auslegen und anschließend bei der Airline zurückfordern. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Die Ansprüche verjähren nach deutschem Recht erst nach drei Jahren.
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