Fluggastrechte: Ihre Ansprüche bei Verspätung und Annullierung
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Sie gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten, sowie für Flüge von EU-Airlines, die in der EU landen.
Entschädigungshöhe
- 250 €: Flugstrecke bis 1.500 km
- 400 €: Flugstrecke 1.500 bis 3.500 km
- 600 €: Flugstrecke über 3.500 km
Wann besteht ein Anspruch?
- Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort
- Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug ohne angemessene Umbuchung
- Verweigerung der Beförderung wegen Überbuchung
Ausnahmen
Bei „außergewöhnlichen Umständen" – wie extremem Wetter, Streik der Flugsicherung oder Sicherheitsrisiken – entfällt der Entschädigungsanspruch. Technische Defekte am Flugzeug gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Betreuungsleistungen (Getränke, Mahlzeiten, ggf. Hotel) stehen Ihnen unabhängig davon zu.
Ansprüche durchsetzen
Kontaktieren Sie zunächst die Airline direkt. Nutzen Sie Musterbriefe der Verbraucherzentralen. Bei Ablehnung können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden oder einen Fluggastrechte-Dienstleister beauftragen.
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