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Verträge & Recht

Datenschutzverstöße melden: Ihre Rechte und der Weg zur Beschwerde

·5 Min. Lesezeit

Die DSGVO gibt jedem Verbraucher das Recht, Datenschutzverstöße bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Unternehmen drohen empfindliche Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Typische Datenschutzverstöße

  • Unzureichende oder fehlende Einwilligung zur Datenverarbeitung
  • Unerlaubte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
  • Nichtbeachtung von Löschungs- oder Auskunftsanfragen
  • Fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung
  • Unverschlüsselter Versand sensibler Daten per E-Mail
  • Unzulässige Videoüberwachung

So reichen Sie eine Beschwerde ein

Die zuständige Behörde ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Die meisten Behörden bieten Online-Beschwerdeformulare an. Beschreiben Sie den Verstoß möglichst konkret und fügen Sie Belege bei (Screenshots, E-Mails, Korrespondenz). Die Behörde ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen.