Datenschutzverstöße melden: Ihre Rechte und der Weg zur Beschwerde
Die DSGVO gibt jedem Verbraucher das Recht, Datenschutzverstöße bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Unternehmen drohen empfindliche Bußgelder – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Typische Datenschutzverstöße
- Unzureichende oder fehlende Einwilligung zur Datenverarbeitung
- Unerlaubte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
- Nichtbeachtung von Löschungs- oder Auskunftsanfragen
- Fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung
- Unverschlüsselter Versand sensibler Daten per E-Mail
- Unzulässige Videoüberwachung
So reichen Sie eine Beschwerde ein
Die zuständige Behörde ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Die meisten Behörden bieten Online-Beschwerdeformulare an. Beschreiben Sie den Verstoß möglichst konkret und fügen Sie Belege bei (Screenshots, E-Mails, Korrespondenz). Die Behörde ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen.
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