Amtliche VeröffentlichungZentralstelle Verbraucherschutz Deutschland · Geschäftszeichen ZVD-AZ-2026/1001
Zum Inhalt springen
UnabhängigDSGVO / SSLKeine ProvisionenEU-Verbraucherschutz konformServerstandort DESeit 2024 · München
Digitales & Datenschutz

Digitaler Nachlass: Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod?

·6 Min. Lesezeit

Nach dem Tod eines Menschen bleiben zahlreiche digitale Spuren zurück: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Banking, Streaming-Abos und mehr. Ohne Vorsorge stehen Angehörige vor erheblichen Schwierigkeiten, Zugang zu diesen Konten zu erhalten.

Rechtliche Grundlagen

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Inhalte – einschließlich Social-Media-Konten – grundsätzlich an die Erben übergehen (BGH III ZR 183/17). Dennoch verweigern manche Plattformen den Zugang oder bieten nur eingeschränkte Möglichkeiten.

Vorsorge treffen

  • Erstellen Sie eine Liste aller Online-Konten mit Zugangsdaten und bewahren Sie diese sicher auf.
  • Nutzen Sie einen Passwort-Manager und hinterlegen Sie das Master-Passwort bei einer Vertrauensperson.
  • Benennen Sie einen digitalen Nachlassverwalter in Ihrer Vorsorgevollmacht.
  • Nutzen Sie die Nachlasskontakt-Funktion bei Apple, Google und Facebook.
  • Legen Sie fest, welche Konten gelöscht und welche als Gedenkseite erhalten bleiben sollen.