DSGVO-Auskunftsrecht: So erfahren Sie, was Unternehmen über Sie wissen
Nach Art. 15 DSGVO hat jeder Verbraucher das Recht, von Unternehmen eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert werden. Dies umfasst auch Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Empfänger der Daten und die geplante Speicherdauer.
So stellen Sie eine Auskunftsanfrage
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.
- Berufen Sie sich ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO.
- Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats antworten.
- Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos.
- Sie haben Anspruch auf eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten.
Was tun bei Nichtreaktion?
Wenn das Unternehmen nicht fristgerecht antwortet, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes einlegen. Bei Verstößen drohen dem Unternehmen empfindliche Bußgelder.
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