Gewährleistung vs. Garantie: Der Unterschied und Ihre Rechte
Viele Verbraucher verwechseln Gewährleistung und Garantie – doch die Unterschiede sind erheblich. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein unverzichtbares Verbraucherrecht, während die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers ist.
Gesetzliche Gewährleistung (Mängelgewährleistung)
- Gilt 2 Jahre ab Kauf bei neuen Waren (1 Jahr bei Gebrauchtwaren, sofern vereinbart).
- Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.
- In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand (Beweislastumkehr).
- Sie haben Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Ersatz).
- Bei Scheitern: Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.
Herstellergarantie
- Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers über die Gewährleistung hinaus.
- Umfang und Dauer variieren – lesen Sie die Garantiebedingungen genau.
- Besteht unabhängig und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
Wichtig
Lassen Sie sich im Geschäft nicht abwimmeln: „Wenden Sie sich an den Hersteller" ist bei Gewährleistungsansprüchen nicht zulässig. Ihr Anspruch richtet sich immer gegen den Verkäufer.
Weitere Artikel
14 Tage Widerrufsrecht: Was beim Online-Kauf wirklich gilt
Beim Online-Kauf haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht – doch es gibt wichtige Ausnahmen. Alles zu Rückgabe, Kosten und Fristen.
Handyvertrag kündigen: Die neuen Regeln einfach erklärt
Seit der TKG-Novelle gelten verkürzte Kündigungsfristen und neue Regeln für Mobilfunkverträge. Was sich für Sie ändert.
Abo-Fallen erkennen und kündigen: Ihre Rechte
Ungewollte Abonnements durch versteckte Kosten und manipulative Designs. So erkennen Sie Abo-Fallen und machen Verträge rückgängig.