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Verträge & Recht

Gewährleistung vs. Garantie: Der Unterschied und Ihre Rechte

·5 Min. Lesezeit

Viele Verbraucher verwechseln Gewährleistung und Garantie – doch die Unterschiede sind erheblich. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein unverzichtbares Verbraucherrecht, während die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers ist.

Gesetzliche Gewährleistung (Mängelgewährleistung)

  • Gilt 2 Jahre ab Kauf bei neuen Waren (1 Jahr bei Gebrauchtwaren, sofern vereinbart).
  • Ansprechpartner ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.
  • In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand (Beweislastumkehr).
  • Sie haben Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Ersatz).
  • Bei Scheitern: Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

Herstellergarantie

  • Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers über die Gewährleistung hinaus.
  • Umfang und Dauer variieren – lesen Sie die Garantiebedingungen genau.
  • Besteht unabhängig und zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.

Wichtig

Lassen Sie sich im Geschäft nicht abwimmeln: „Wenden Sie sich an den Hersteller" ist bei Gewährleistungsansprüchen nicht zulässig. Ihr Anspruch richtet sich immer gegen den Verkäufer.