Handwerker-Pfusch: So reklamieren Sie mangelhafte Arbeiten
Mangelhafte Handwerkerarbeiten sind ein häufiges Ärgernis. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, welche Rechte Sie bei Pfusch am Bau oder bei mangelhaften Reparaturen haben.
Ihre Rechte bei Handwerker-Mängeln
- Nachbesserung: Der Handwerker muss den Mangel kostenlos beheben.
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
- Minderung: Scheitert die Nachbesserung, können Sie den Rechnungsbetrag mindern.
- Rücktritt: Bei schwerwiegenden Mängeln können Sie vom Vertrag zurücktreten.
- Schadensersatz: Für Folgeschäden durch mangelhafte Arbeit haftet der Handwerker.
Verjährungsfristen
- Arbeiten am Bauwerk: 5 Jahre (nach BGB) bzw. 4 Jahre (nach VOB/B)
- Reparaturen und kleinere Arbeiten: 2 Jahre
- Frist beginnt mit der Abnahme der Arbeiten
Wichtige Tipps
Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos. Kommunizieren Sie ausschließlich schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben). Bezahlen Sie bei offensichtlichen Mängeln nicht die vollständige Rechnung – halten Sie einen angemessenen Betrag zurück. Lassen Sie sich bei größeren Schäden von einem unabhängigen Sachverständigen beraten.
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