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Verträge & Recht

Handwerker-Pfusch: So reklamieren Sie mangelhafte Arbeiten

·5 Min. Lesezeit

Mangelhafte Handwerkerarbeiten sind ein häufiges Ärgernis. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, welche Rechte Sie bei Pfusch am Bau oder bei mangelhaften Reparaturen haben.

Ihre Rechte bei Handwerker-Mängeln

  • Nachbesserung: Der Handwerker muss den Mangel kostenlos beheben.
  • Fristsetzung: Setzen Sie dem Handwerker schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung.
  • Minderung: Scheitert die Nachbesserung, können Sie den Rechnungsbetrag mindern.
  • Rücktritt: Bei schwerwiegenden Mängeln können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Schadensersatz: Für Folgeschäden durch mangelhafte Arbeit haftet der Handwerker.

Verjährungsfristen

  • Arbeiten am Bauwerk: 5 Jahre (nach BGB) bzw. 4 Jahre (nach VOB/B)
  • Reparaturen und kleinere Arbeiten: 2 Jahre
  • Frist beginnt mit der Abnahme der Arbeiten

Wichtige Tipps

Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos. Kommunizieren Sie ausschließlich schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben). Bezahlen Sie bei offensichtlichen Mängeln nicht die vollständige Rechnung – halten Sie einen angemessenen Betrag zurück. Lassen Sie sich bei größeren Schäden von einem unabhängigen Sachverständigen beraten.