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Handyvertrag kündigen und Rufnummer mitnehmen: So geht's

·5 Min. Lesezeit

Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 gelten verbraucherfreundlichere Regeln für Handyverträge. Die wichtigste Änderung: Nach Ablauf der Erstlaufzeit (maximal 24 Monate) ist eine monatliche Kündigung möglich.

Kündigung richtig durchführen

  • Erstlaufzeit: Maximal 24 Monate, danach monatlich kündbar mit einem Monat Frist.
  • Kündigung in Textform: E-Mail, Brief oder über den Kündigungsbutton auf der Webseite des Anbieters.
  • Der Anbieter muss die Kündigung auf demselben Weg ermöglichen, wie der Vertrag geschlossen wurde.
  • Die Bestätigung der Kündigung muss unverzüglich erfolgen.

Rufnummernmitnahme (Portierung)

Sie haben ein gesetzliches Recht auf Rufnummernmitnahme. Die Kosten dafür dürfen maximal 6,82 € betragen. Beantragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter – dieser kümmert sich um den Rest. Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn die Portierung beim neuen Anbieter beantragt ist, damit keine Lücke entsteht.