Internet zu langsam? So nutzen Sie Ihr Minderungsrecht
Viele Internetkunden zahlen für Bandbreiten, die sie in der Praxis nie erreichen. Doch seit Dezember 2021 haben Verbraucher ein gesetzliches Minderungsrecht, wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich von der vertraglich zugesicherten abweicht. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) erklärt, wie Sie Ihre Geschwindigkeit korrekt messen und Ihre Rechte durchsetzen.
Das gesetzliche Minderungsrecht nach § 57 TKG
Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt Verbrauchern seit Dezember 2021 das Recht, den monatlichen Preis zu mindern, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht der vertraglich vereinbarten entspricht. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Abweichung erheblich ist und der Anbieter das Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
Geschwindigkeit richtig messen: Die Breitbandmessung
Um Ihr Minderungsrecht geltend zu machen, müssen Sie die Minderleistung nachweisbar dokumentieren. Die Bundesnetzagentur stellt dafür die offizielle Desktop-App „Breitbandmessung" zur Verfügung (breitbandmessung.de). Nur Messungen mit diesem Tool werden als Nachweis anerkannt.
- Messkampagne: Führen Sie an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen insgesamt mindestens 30 Messungen durch. Zwischen den einzelnen Messungen müssen mindestens fünf Minuten liegen.
- Korrekte Messung: Verbinden Sie Ihren Computer per LAN-Kabel direkt mit dem Router. WLAN-Messungen werden nicht anerkannt, da die Verlangsamung durch das Funksignal und nicht durch den Anbieter verursacht sein kann.
- Messprotokoll: Nach Abschluss der Messkampagne erstellt die App ein PDF-Protokoll, das als Nachweis gegenüber Ihrem Anbieter gilt.
Wann liegt eine erhebliche Abweichung vor?
Die Bundesnetzagentur hat konkrete Schwellenwerte definiert: Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit (gemessen als Median der Messungen) nicht in mindestens 90 Prozent der Messungen erreicht wird, oder wenn die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit in einer Messung unterschritten wird, oder wenn die maximale Geschwindigkeit nie erreicht wird.
Minderung berechnen und durchsetzen
Die Höhe der Minderung orientiert sich an der prozentualen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit. Erreichen Sie beispielsweise nur 50 Prozent der zugesicherten Bandbreite, können Sie eine Minderung von 50 Prozent des monatlichen Entgelts fordern. Senden Sie das Messprotokoll zusammen mit einem Minderungsschreiben an Ihren Anbieter und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen.
Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt die Minderung ab, können Sie die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einschalten. Das Verfahren ist kostenlos. Alternativ steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht zu: Sie können den Vertrag außerordentlich kündigen und zu einem Anbieter wechseln, der die gewünschte Bandbreite tatsächlich liefert. Das DIV empfiehlt, die Breitbandmessung routinemäßig durchzuführen – so haben Sie im Bedarfsfall sofort einen belastbaren Nachweis.
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