Haustürgeschäfte: Warnung vor unseriösen Vertretern
Die Zentralstelle Verbraucherschutz warnt vor einer Zunahme unseriöser Haustürgeschäfte. Vertreter klingeln unangekündigt und bieten Dienstleistungen wie Dachsanierungen, Energieberatung, Teppichreinigung oder Sicherheitstechnik an. Dabei wird massiver Druck ausgeübt, um Verträge sofort zu unterschreiben – oft zu völlig überhöhten Preisen.
Typische Maschen
- Kostenlose Prüfung: Angebliche Handwerker bieten eine „kostenlose Dachinspection" an und finden natürlich gravierende Schäden.
- Amtliche Aufmachung: Vertreter geben sich als Beauftragte der Stadtwerke oder des Energieversorgers aus.
- Zeitdruck: „Dieses Angebot gilt nur heute" – solche Aussagen sind ein klares Warnsignal.
- Unterschrift auf dem Tablet: Verträge werden auf Tablets unterschrieben, sodass das Kleingedruckte kaum lesbar ist.
Ihre Rechte bei Haustürgeschäften
Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312g BGB). Der Widerruf muss schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder Fax. Wichtig: Wurde keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
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