Amtliche VeröffentlichungZentralstelle Verbraucherschutz Deutschland · Geschäftszeichen ZVD-AZ-2026/1001
Zum Inhalt springen
UnabhängigDSGVO / SSLKeine ProvisionenEU-Verbraucherschutz konformServerstandort DESeit 2024 · München
Telefon & Internet

Internet zu langsam? So mindern Sie Ihre Rechnung

·5 Min. Lesezeit

Viele Internetanschlüsse liefern deutlich weniger Geschwindigkeit als vertraglich vereinbart. Seit Dezember 2021 haben Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Minderung oder Sonderkündigung, wenn die Leistung dauerhaft unter den zugesicherten Werten liegt.

So messen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit

Nutzen Sie den offiziellen Breitbandmessungstest der Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de. Für rechtlich verwertbare Ergebnisse müssen Sie die Desktop-App installieren und eine Messkampagne durchführen: 20 Messungen an 2 Tagen über einen Zeitraum von mindestens 3 Tagen.

Wann liegt eine Minderleistung vor?

  • Die Geschwindigkeit liegt an mindestens 2 von 3 Messtagen unter der vertraglich vereinbarten Mindestgeschwindigkeit.
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 % der Messungen erreicht.
  • Es treten erhebliche Abweichungen von der maximalen Geschwindigkeit auf.

Ihre Rechte

Bei nachgewiesener Minderleistung können Sie die monatlichen Kosten verhältnismäßig mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Setzen Sie dem Anbieter zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Dokumentieren Sie alle Messungen und Korrespondenz sorgfältig.