Internet zu langsam? So mindern Sie Ihre Rechnung
Viele Internetanschlüsse liefern deutlich weniger Geschwindigkeit als vertraglich vereinbart. Seit Dezember 2021 haben Verbraucher ein gesetzliches Recht auf Minderung oder Sonderkündigung, wenn die Leistung dauerhaft unter den zugesicherten Werten liegt.
So messen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit
Nutzen Sie den offiziellen Breitbandmessungstest der Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de. Für rechtlich verwertbare Ergebnisse müssen Sie die Desktop-App installieren und eine Messkampagne durchführen: 20 Messungen an 2 Tagen über einen Zeitraum von mindestens 3 Tagen.
Wann liegt eine Minderleistung vor?
- Die Geschwindigkeit liegt an mindestens 2 von 3 Messtagen unter der vertraglich vereinbarten Mindestgeschwindigkeit.
- Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 % der Messungen erreicht.
- Es treten erhebliche Abweichungen von der maximalen Geschwindigkeit auf.
Ihre Rechte
Bei nachgewiesener Minderleistung können Sie die monatlichen Kosten verhältnismäßig mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Setzen Sie dem Anbieter zunächst eine Frist zur Nachbesserung. Dokumentieren Sie alle Messungen und Korrespondenz sorgfältig.
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