Dreiecksbetrug auf Kleinanzeigen: Neue Betrugsmasche
Die Zentralstelle Verbraucherschutz warnt vor dem sogenannten Dreiecksbetrug auf Kleinanzeigen-Plattformen. Dabei nutzen Kriminelle zwei ahnungslose Personen gegeneinander aus: einen echten Käufer und einen echten Verkäufer.
So funktioniert der Dreiecksbetrug
Der Betrüger inseriert ein begehrtes Produkt (z. B. eine Spielkonsole) zu einem günstigen Preis. Parallel sucht er ein gleichwertiges Produkt bei einem echten Verkäufer. Wenn ein Käufer auf sein Angebot eingeht, leitet der Betrüger dessen Zahlungsdaten an den echten Verkäufer weiter. Der echte Verkäufer verschickt die Ware an den Käufer. Der Käufer hat bezahlt und Ware erhalten – aber der echte Verkäufer wurde vom Betrüger nie bezahlt. Stattdessen kassiert der Betrüger die Zahlung des Käufers.
So schützen Sie sich
- Bevorzugen Sie persönliche Übergabe und Barzahlung.
- Nutzen Sie die offizielle „Sicher bezahlen"-Funktion der Plattform.
- Überweisen Sie kein Geld an unbekannte Konten.
- Prüfen Sie das Verkäuferprofil: Bewertungen, Anmeldedatum, andere Anzeigen.
- Seien Sie misstrauisch bei Preisen, die deutlich unter dem Marktwert liegen.
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