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Verträge & Recht

Fitnessstudio kündigen: Ihre Rechte bei Kündigung und Vertragslaufzeit

·5 Min. Lesezeit

Fitnessstudio-Verträge sind oft langfristig und schwer kündbar. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, welche Vertragsbedingungen zulässig sind und wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.

Reguläre Kündigung

  • Erstvertragslaufzeit von maximal 24 Monaten ist zulässig.
  • Die Kündigungsfrist beträgt typischerweise 1-3 Monate zum Vertragsende.
  • Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend – seit 2022 aber nur noch um maximal einen Monat.
  • Nach der Erstlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich.

Sonderkündigungsrecht

Sie können fristlos kündigen bei:

  • Umzug in eine andere Stadt (nicht in allen Fällen, abhängig von der Rechtsprechung)
  • Schwangerschaft mit ärztlichem Attest
  • Krankheit oder Verletzung, die Training dauerhaft unmöglich macht
  • Wesentlicher Leistungsänderung durch das Studio (z. B. Schließung des Schwimmbads)
  • Dauerhafte Studio-Schließung oder unzumutbare Hygienemängel