Verträge & Recht
Fitnessstudio kündigen: Ihre Rechte bei Kündigung und Vertragslaufzeit
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Fitnessstudio-Verträge sind oft langfristig und schwer kündbar. Die Zentralstelle Verbraucherschutz erklärt, welche Vertragsbedingungen zulässig sind und wann Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.
Reguläre Kündigung
- Erstvertragslaufzeit von maximal 24 Monaten ist zulässig.
- Die Kündigungsfrist beträgt typischerweise 1-3 Monate zum Vertragsende.
- Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend – seit 2022 aber nur noch um maximal einen Monat.
- Nach der Erstlaufzeit ist eine monatliche Kündigung möglich.
Sonderkündigungsrecht
Sie können fristlos kündigen bei:
- Umzug in eine andere Stadt (nicht in allen Fällen, abhängig von der Rechtsprechung)
- Schwangerschaft mit ärztlichem Attest
- Krankheit oder Verletzung, die Training dauerhaft unmöglich macht
- Wesentlicher Leistungsänderung durch das Studio (z. B. Schließung des Schwimmbads)
- Dauerhafte Studio-Schließung oder unzumutbare Hygienemängel
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