Mietpreisbremse: So prüfen Sie, ob Ihre Miete zu hoch ist
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in angespannten Wohnungsmärkten – also in den meisten deutschen Großstädten und vielen mittelgroßen Städten.
So prüfen Sie Ihre Miete
- Mietspiegel einsehen: Den örtlichen Mietspiegel finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln: Anhand von Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe Ihrer Wohnung.
- 10 %-Grenze berechnen: Die höchstzulässige Miete ist die Vergleichsmiete plus 10 %.
- Vormiete prüfen: War die Vormiete bereits höher als die Vergleichsmiete plus 10 %, darf diese beibehalten werden.
Rückforderung zu viel gezahlter Miete
Wenn Ihre Miete die zulässige Höhe übersteigt, können Sie den überhöhten Teil ab dem Zeitpunkt Ihrer Rüge zurückfordern. Rügen Sie den Verstoß schriftlich beim Vermieter unter Bezugnahme auf die Mietpreisbremse. Ohne Rüge besteht kein Rückforderungsanspruch für bereits gezahlte Mieten.
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