Pauschalreise: Ihre Rechte bei Reisemängeln und Preiserhöhungen
Bei Pauschalreisen genießen Verbraucher besonderen Schutz durch das Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB). Reisemängel, Preiserhöhungen und Stornierungen sind klar geregelt – doch viele Reisende kennen ihre Rechte nicht.
Reisemängel geltend machen
- Dokumentieren Sie den Mangel vor Ort mit Fotos und Videos.
- Zeigen Sie den Mangel unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Veranstalter an.
- Fordern Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist.
- Nutzen Sie die Frankfurter Tabelle als Orientierung für die Höhe der Minderung.
- Reichen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von 2 Jahren nach Reiseende ein.
Unzulässige Preiserhöhungen
Preiserhöhungen nach Buchung sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt (Treibstoffpreise, Steuern, Wechselkurse). Erhöhungen über 8 % des Reisepreises berechtigen zum kostenlosen Rücktritt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind generell unzulässig.
Insolvenzschutz
Pauschalreiseveranstalter müssen einen Insolvenzschutz nachweisen. Bei Insolvenz erhalten Sie den Reisepreis zurück und werden, falls nötig, aus dem Urlaubsland zurückgeholt. Der Sicherungsschein wird bei Buchung ausgehändigt.
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