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Verträge & Recht

EU-Recht auf Reparatur: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

·7 Min. Lesezeit

Die Europäische Union hat das Recht auf Reparatur gestärkt. Die neue Richtlinie verpflichtet Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen und Ersatzteile bereitzustellen. Die Deutsches Institut für Verbraucherschutz erklärt, was die neuen Regeln für Sie bedeuten.

Was ist das Recht auf Reparatur?

Das EU-Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer von Produkten verlängern und die Wegwerfkultur reduzieren. Hersteller werden verpflichtet, Reparaturen zu erleichtern, Ersatzteile für einen festgelegten Zeitraum anzubieten und Verbraucher über die Reparierbarkeit ihrer Produkte zu informieren.

Welche Produkte sind betroffen?

  • Smartphones und Tablets
  • Laptops und Computer
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler)
  • Fernseher und Monitore
  • Staubsauger und weitere Elektrogeräte

Ihre Rechte als Verbraucher

  • Anspruch auf Reparatur: Hersteller müssen die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist anbieten
  • Ersatzteile: Ersatzteile müssen für mindestens 10 Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein
  • Reparierbarkeits-Index: Produkte erhalten eine Bewertung, wie gut sie reparierbar sind
  • Keine Softwareblockade: Hersteller dürfen Reparaturen nicht durch Software-Sperren verhindern

So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Kontaktieren Sie den Hersteller oder Händler schriftlich und berufen Sie sich auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Bewahren Sie den Kaufbeleg auf. Bei Problemen können Sie sich an Ihre zuständige Verbraucherzentrale oder die DIV wenden.