Recht auf Vergessenwerden: So löschen Sie Einträge bei Google
Das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) ermöglicht es Verbrauchern, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen – auch aus Suchmaschinenergebnissen. Google und andere Suchmaschinen müssen auf Antrag Links zu veralteten, unrichtigen oder nicht mehr relevanten Informationen aus den Ergebnissen entfernen.
Voraussetzungen für einen Löschantrag
- Die Informationen sind veraltet und nicht mehr relevant.
- Die Daten sind unrichtig oder unvollständig.
- Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Information.
- Die Verbreitung verletzt Ihre Persönlichkeitsrechte.
So stellen Sie einen Löschantrag
Nutzen Sie das offizielle Formular von Google unter „Entfernung von Inhalten aus Google". Geben Sie die betreffenden URLs an und begründen Sie, warum die Entfernung gerechtfertigt ist. Google prüft den Antrag und entscheidet innerhalb von etwa 4 Wochen. Bei Ablehnung können Sie Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten einlegen.
Grenzen des Löschrechts
Das Recht auf Vergessenwerden ist nicht absolut. Journalistische Inhalte, öffentliche Interessen und die Informationsfreiheit können dem Löschantrag entgegenstehen. Bei Personen des öffentlichen Lebens gelten engere Grenzen.
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