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Lebensmittel & Ernährung

Produktrückruf: Erstickungsgefahr bei Kinderspielzeug

·4 Min. Lesezeit

Die Zentralstelle Verbraucherschutz informiert über aktuelle Rückrufaktionen im Bereich Kinderspielzeug. Mehrere Produkte weisen Sicherheitsmängel auf, die eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder darstellen. Betroffen sind vorrangig Spielzeuge, bei denen sich Kleinteile lösen können.

Allgemeine Sicherheitstipps für Spielzeug

  • Achten Sie auf das CE-Kennzeichen und das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit).
  • Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren darf keine verschluckbaren Kleinteile enthalten.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Spielzeug auf lockere Teile oder Beschädigungen.
  • Informieren Sie sich auf www.produktrueckrufe.de über aktuelle Rückrufe.

Rückgabe und Erstattung

Bei einem offiziellen Produktrückruf haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. Bringen Sie das betroffene Produkt zum Händler zurück – ein Kassenbon ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Der Hersteller ist verpflichtet, betroffene Produkte kostenlos zurückzunehmen.