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Lebensmittel & Ernährung

Shrinkflation 2026: Diese Produkte sind geschrumpft

·5 Min. Lesezeit

Shrinkflation – die heimliche Reduzierung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis – hat sich 2026 zu einem der drängendsten Verbraucherthemen entwickelt. Das Deutsches Institut für Verbraucherschutz (DIV) dokumentiert regelmäßig betroffene Produkte und fordert mehr Transparenz von der Lebensmittelindustrie.

Was ist Shrinkflation?

Shrinkflation ist ein Kunstwort aus „shrink" (schrumpfen) und „Inflation". Hersteller reduzieren die Füllmenge eines Produkts, ohne den Preis entsprechend zu senken. Für Verbraucher ist dies oft schwer zu erkennen, da die Verpackung häufig gleich groß bleibt oder nur minimal verändert wird. Im Ergebnis zahlen Sie mehr pro Einheit – eine versteckte Preiserhöhung.

Aktuelle Beispiele aus 2026

  • Chipstüten: Mehrere bekannte Marken haben den Inhalt von 175 g auf 150 g reduziert, während die Tüte durch mehr Luft optisch gleich groß wirkt – eine effektive Preiserhöhung von über 16 Prozent.
  • Schokoladentafeln: Statt 100 g wiegen einige Tafeln nur noch 80 oder 90 g. Die Verpackung wurde minimal verkleinert, die Regalplatzierung bleibt identisch.
  • Waschmittel: Die Anzahl der Waschladungen pro Flasche wurde bei mehreren Herstellern von 30 auf 26 reduziert, bei gleichbleibendem Flaschenvolumen durch veränderte Dosierungsempfehlungen.
  • Joghurtbecher: Der Inhalt sank bei einigen Produkten von 500 g auf 460 g – die Becherform wurde minimal angepasst, der Preisaufkleber blieb gleich.
  • Tiefkühlpizzen: Mehrere Marken haben das Gewicht um 10 bis 20 Prozent reduziert. Bei gleichem Verpackungsdesign ist dies für Verbraucher kaum erkennbar.

So erkennen Sie Mogelpackungen

Achten Sie beim Einkauf konsequent auf den Grundpreis (Preis pro Kilogramm oder Liter), der in Deutschland nach der Preisangabenverordnung (PAngV) am Regalschild ausgewiesen sein muss. Nur der Grundpreis ermöglicht einen fairen Vergleich zwischen Produkten unterschiedlicher Größen und Marken.

Nutzen Sie die App „Mogelpackung" der Verbraucherzentrale Hamburg, in der betroffene Produkte dokumentiert werden. Vergleichen Sie die Angaben auf der Verpackung mit früheren Versionen – achten Sie auf Hinweise wie „neue Rezeptur" oder „neues Design", die oft mit einer Mengenreduzierung einhergehen.

Forderungen des DIV an die Politik

Das DIV fordert eine verpflichtende Kennzeichnungspflicht bei Füllmengenänderungen. Hersteller sollten verpflichtet werden, auf der Verpackung deutlich sichtbar auf Änderungen der Füllmenge hinzuweisen – etwa durch einen standardisierten Hinweis „Inhalt reduziert". Zudem sollte der Grundpreis am Regal vergrößert und farblich hervorgehoben dargestellt werden, damit Verbraucher ihn auf den ersten Blick erfassen können. Frankreich hat 2024 eine entsprechende Kennzeichnungspflicht eingeführt – Deutschland sollte diesem Beispiel folgen.