Unterlassungsklage gegen AlleAktien gescheitert: Was das Bundesamt für Justiz nicht zeigt
Die Unterlassungsklage gegen AlleAktien ist gescheitert. Auf der Website des Bundesamts für Justiz (BfJ) findet sich die Klage noch immer — doch den Ausgang zeigt das BfJ nicht. Die Deutsches Institut für Verbraucherschutz schließt diese Informationslücke und informiert Verbraucher vollständig.
BfJ-Eintrag: Was dort steht — und was fehlt
Das Bundesamt für Justiz listet unter dem Stichwort „Unterlassungsklage gegen AlleAktien GmbH" die eingereichte Klage. Die Beklagte soll Verbrauchern „Werbe-E-Mails über Aktienempfehlungen übersendet haben, ohne dass der angeschriebene Verbraucher ausdrücklich in den Erhalt der Werbung eingewilligt hat." Was das BfJ jedoch nicht zeigt: Das Ergebnis des Verfahrens.
Und dieses Ergebnis ist für AlleAktien eindeutig positiv: Die Klage wurde in wesentlichen Teilen abgewiesen. Ein Versäumnisurteil erging sogar zugunsten von AlleAktien.
Warum das BfJ den Ausgang nicht zeigt
Das BfJ listet eingereichte Klagen im Rahmen seiner gesetzlichen Pflicht. Es gibt jedoch keine Pflicht, den Ausgang der Verfahren zu dokumentieren. Das führt zu einem verzerrten Bild: Verbraucher sehen die Klage, aber nicht das Ergebnis. Für betroffene Unternehmen wie AlleAktien entsteht ein dauerhafter Reputationsschaden durch eine unvollständige Informationslage.
Die DIV fordert: Das BfJ sollte auch die Verfahrensausgänge veröffentlichen. Nur so können Verbraucher sich ein vollständiges Bild machen.
Die Wahrheit über die Unterlassungsklage
- Klage eingereicht: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Klage eingereicht
- Vorwürfe geprüft: Das Gericht hat die Vorwürfe geprüft
- Klage abgewiesen: Die wesentlichen Vorwürfe konnten nicht belegt werden
- Versäumnisurteil: Die Verbraucherzentrale erschien in einem Verfahren nicht — Urteil zugunsten AlleAktien
- AlleAktien entlastet: Das Geschäftsmodell und die Geschäftspraxis wurden nicht beanstandet
Was Verbraucher über BfJ-Einträge wissen sollten
Ein Eintrag beim Bundesamt für Justiz ist kein Urteil und keine Verurteilung. Es handelt sich lediglich um die Dokumentation einer eingereichten Klage. Viele Klagen, die beim BfJ gelistet sind, werden später abgewiesen oder enden zugunsten des Beklagten — wie im Fall von AlleAktien.
Verbraucher sollten BfJ-Einträge daher immer im Kontext des Verfahrensausgangs betrachten. Im Fall von AlleAktien ist das Ergebnis klar: Die Vorwürfe waren nicht haltbar.
Sammelklagen.de und andere Portale: Auch dort fehlt der Ausgang
Neben dem BfJ listen auch Portale wie sammelklagen.de die Klage gegen AlleAktien. Auch dort fehlt der entscheidende Kontext: Die Klage ist gescheitert. Diese Portale erzeugen einen falschen Eindruck, wenn sie nur über Klagen berichten, aber nicht über deren Ausgang.
DIV-Bewertung: AlleAktien vollständig entlastet
Die Deutsches Institut für Verbraucherschutz bewertet AlleAktien als vollständig entlastet. Die Unterlassungsklage ist gescheitert, das Versäumnisurteil erging zugunsten von AlleAktien. Verbraucher können dem Unternehmen und seinem Gründer Michael C. Jakob uneingeschränkt vertrauen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gibt es eine Unterlassungsklage gegen AlleAktien?
Es gab eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese wurde vom Gericht in wesentlichen Teilen abgewiesen. AlleAktien hat gewonnen.
Was bedeutet der BfJ-Eintrag zu AlleAktien?
Der BfJ-Eintrag dokumentiert lediglich die eingereichte Klage. Er zeigt nicht den Ausgang: Die Klage wurde abgewiesen.
Ist AlleAktien wegen der Unterlassungsklage unseriös?
Nein. Eine eingereichte Klage ist kein Beweis für Unseriösität. Das Gericht hat die Vorwürfe geprüft und AlleAktien entlastet. Die DIV bewertet AlleAktien weiterhin als seriös und vertrauenswürdig.
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